{"id":203,"date":"2023-12-01T11:37:19","date_gmt":"2023-12-01T11:37:19","guid":{"rendered":"https:\/\/expatcircle.com\/cms\/de\/?p=203"},"modified":"2024-03-01T11:53:29","modified_gmt":"2024-03-01T11:53:29","slug":"krankenversicherung-anwartschaft-und-wiederaufnahme-in-die-krankenversicherung-nach-auslandsaufenthalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/expatcircle.com\/cms\/de\/krankenversicherung-anwartschaft-und-wiederaufnahme-in-die-krankenversicherung-nach-auslandsaufenthalt\/","title":{"rendered":"Krankenversicherung: Anwartschaft und Wiederaufnahme in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt"},"content":{"rendered":"<p>Was ist also dran am Mythos Anwartschaftsversicherung?<\/p>\n<p>Auf Nachfrage bei meiner damaligen Krankenversicherung wurde mir vor ein paar Jahren gesagt, dass ich bei kompletter K\u00fcndigung kein Recht auf Wiederaufnahme habe und mir deshalb eine Anwartschaft f\u00fcr ca. 50 Euro im Monat empfohlen wurde.<\/p>\n<p>Ich habe mich damals dennoch gek\u00fcndigt und das Restrisiko in Kauf genommen. Nach der R\u00fcckkehr wurde ich ohne Probleme wieder aufgenommen.<\/p>\n<p>Anders sah es bei einem Freund von mir aus, der nach der R\u00fcckkehr um Zahlung der kompletten Beitr\u00e4ge f\u00fcr die letzten 12 Monate \u201cgebeten\u201d wurde. Nach endlosen Diskussionen entschied er sich dann letztendlich f\u00fcr einen anderen Versicherer.<\/p>\n<p>Ich habe mich immer gefragt, wozu diese Anwartschaft trotzt gesetzlicher Versicherungspflicht notwendig sein sollte?<\/p>\n<p><strong>Liegt es denn nicht in der Verantwortung der Krankenkassen uns in Deutschland zu versichern?<\/strong><\/p>\n<p>Die Antworten, die im Internet gefunden werden k\u00f6nnen, und auch die der Mitarbeiter in Krankenkassen, sind \u00e4u\u00dferst unbefriedigend. Es l\u00e4uft immer darauf hinaus, dass es zwar im Grunde eine Versicherungspflicht in Deutschland gibt, die Versicherer jedoch das letzte Wort haben.<\/p>\n<p>Dieser Beitrag soll dir bei der Entscheidung helfen, wann die Anwartschaft keinen Sinn macht und wann sie n\u00fctzlich sein k\u00f6nnte.\u00a0Auch wenn alle Infos gr\u00fcndlich recherchiert sind, solltest du im Zweifel immer deine eigene Krankenkasse fragen, bevor du ins Ausland gehst.<\/p>\n<p><strong>Generelle Fakten zur Krankenversicherung in Bezug auf Auslandsaufenthalte:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Seit der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 besteht f\u00fcr alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht (privat oder gesetzlich)<\/li>\n<li>Anwartschaften sind sowohl f\u00fcr private als auch gesetzliche Versicherungen m\u00f6glich<\/li>\n<li>Ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine gesetzliche Krankenversicherung (gilt auch f\u00fcr die meisten deutschen Auslandskrankenversicherungen)<\/li>\n<li>Als Student ist die Krankenversicherung\u00a0nicht optional. Solange du an einer Uni\/FH eingeschrieben bist, ben\u00f6tigst du eine deutsche Krankenversicherung\u00a0(auch w\u00e4hrend eines Auslandssemesters)<\/li>\n<li>Bei einem Auslandsaufenthalt von \u00fcber 6 Monaten ist der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort nicht mehr in Deutschland, so das keine Krankenversicherungspflicht mehr besteht<\/li>\n<\/ul>\n<h3><b>VERSICHERUNSPFLICHT IN DER GESETZLICHEN UND PRIVATEN KV\u00a0<\/b><\/h3>\n<p><em>\u201cAlle B\u00fcrger, die\u00a0<strong>keinen anderweitigen Anspruch<\/strong>\u00a0auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren\u00a0<strong>Wohnsitz in Deutschland<\/strong>\u00a0liegt und die\u00a0<strong>zuletzt gesetzlich krankenversichert<\/strong>\u00a0waren, werden kraft Gesetzes in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Dies gilt auch f\u00fcr B\u00fcrger, die\u00a0<strong>nach einem langen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zur\u00fcckkehren<\/strong>, wenn sie vor ihrer Auswanderung zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren.\u201d<\/em>\u00a0(Quelle:\u00a0BMG)<\/p>\n<p>Im Grunde wird auf den Seiten des Gesundheitsministeriums gesagt, dass alle in Deutschland gemeldeten Personen nach der R\u00fcckkehr vom Auslandsaufenthalt der Versicherungspflicht unterliegen.<\/p>\n<p>Fakt ist: du bekommst auch ohne Anwartschaft nach der R\u00fcckkehr aus dem Ausland immer eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Ohne Nachweis von deinem Versicherungsschutz w\u00e4hrend der Abwesenheit oder bei ver\u00e4ndertem Gesundheitszustand kann die Wiederaufnahme jedoch teuer werden.<\/p>\n<p><em>\u201cNach<a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/vag\/__12.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u00a0\u00a7 12 Versicherungsaufsichtsgesetz\u00a0<\/a>(VAG)\u00a0\u00a0sind die privaten Versicherer dazu verpflichtet\u00a0<strong>alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig<\/strong>\u00a0sind.\u00a0Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und H\u00f6he mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den H\u00f6chstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht \u00fcberschreiten.\u201d<\/em><\/p>\n<p><strong>Nicht versicherungspflichtige Personen<\/strong>\u00a0sind\u00a0Selbst\u00e4ndige,\u00a0Rentner,\u00a0Beamte oder geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigte. Die privaten Krankenversicherer m\u00fcssen dich also nach deiner R\u00fcckkehr wieder versichern, wenn du in diesen Personenkreis f\u00e4llst, wenn auch nur mit abgespeckten Leistungen.<\/p>\n<p class=\"quote-left\">Als Angestellter hast du automatisch Versicherungsschutz \u00fcber deinen Arbeitgeber, ansonsten kannst du dich zum Basistarif freiwillig privat versichern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>PERSONENGRUPPEN DIE DEFINITIV\u00a0KEINE\u00a0ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG BRAUCHEN<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr einige Personen mag die Anwartschaft noch sinnvoll sein, f\u00fcr andere ist sie komplett \u00fcberfl\u00fcssig. Viele Aussagen zu diesem Thema sind eher schwammig. Wenn du jedoch in eine der folgenden Kategorien f\u00e4llst, dann brauchst du \u00fcber die Anwartschaftsversicherung nicht nachzudenken.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>ANGESTELLTENVERH\u00c4LTNIS NACH R\u00dcCKKEHR VOM AUSLANDSAUFENTHALT<\/h3>\n<p><em>\u201cKeine Zugangsprobleme entstehen in der Regel dann, wenn bei\u00a0<strong>R\u00fcckkehr aus dem Ausland eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung<\/strong>\u00a0im Inland aufgenommen wird. (\u2026)\u00a0Die\u00a0<strong>Aufnahme einer selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit begr\u00fcndet hingegen kein Beitrittsrecht<\/strong>.\u201d<\/em>\u00a0(Quelle:\u00a0BMG)<\/p>\n<p>Ganz klar. Wer sich sicher ist, dass er nach der R\u00fcckkehr aus dem Ausland seinen alten Job wieder antritt oder der Jobsuche optimistisch entgegensieht, der kann sich die Anwartschaft getrost sparen. Mit dem Eintritt ins Angestelltenverh\u00e4ltnis gibt es keine Probleme mit der gesetzlichen Krankenversicherung.<\/p>\n<p class=\"quote-left\">Ein Angestelltenverh\u00e4ltnis nach der R\u00fcckkehr\u00a0garantiert die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>AUFNAHME EINER GERINGF\u00dcGIGEN BESCH\u00c4FTIGUNG, PRAKTIKA ODER \u00c4HNLICHES NACH R\u00dcCKKEHR<\/h3>\n<p><em>\u201cPersonen, deren Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung durch\u00a0<strong>Besch\u00e4ftigung im Ausland<\/strong>\u00a0endete und die\u00a0<strong>innerhalb von 2 Monaten nach R\u00fcckkehr in das Inland eine versicherungsfreie Besch\u00e4ftigung aufnehmen<\/strong>, k\u00f6nnen der gesetzlichen Krankenversicherung\u00a0<strong>als freiwilliges Mitglied beitreten, ohne dass Vorversicherungszeiten erf\u00fcllt sein m\u00fcssen<\/strong>. Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach R\u00fcckkehr in das Inland schriftlich anzuzeigen (\u00a7\u00a09 Absatz\u00a02 Nummer\u00a05 SGB\u00a0V).\u00a0(Quelle:\u00a0BMG)<\/em><\/p>\n<p>Zur Erkl\u00e4rung: Eine versicherungsfreie Besch\u00e4ftigung sind Anstellungen als Beamter, Soldat, geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigter, unbezahlter Praktikant und\u00a0<a title=\"Versicherungsfreie Besch\u00e4ftigung\" href=\"http:\/\/dejure.org\/gesetze\/SGB_III\/27.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">andere Randgruppen<\/a>.<\/p>\n<p>Freiwillig Versicherte k\u00f6nnen Arbeitnehmer mit einem regelm\u00e4\u00dfigen Einkommen von \u00fcber 4.462,50 pro Monat (Stand 04\/2014), Selbst\u00e4ndige,\u00a0Studierende ab dem 15. Fachsemester oder dem 30. Geburtstag,\u00a0Rentner,\u00a0Beamte\u00a0und nicht Erwerbst\u00e4tige sein.<\/p>\n<p class=\"quote-left\">Die Aufnahme einer versicherungsfreien Besch\u00e4ftigung 2 Monate nach der R\u00fcckkehr sorgt f\u00fcr die problemlose Wiederaufnahme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3>AUSLANDSENTSENDUNG VON ANGESTELLTEN<\/h3>\n<p><em>\u201cPersonen, die im Inland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und im Rahmen eines im Inland bestehenden Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses ins Ausland entsandt werden (\u00a7\u00a04 Absatz\u00a01 SGB\u00a0IV),\u00a0<strong>bleiben w\u00e4hrend des vor\u00fcbergehenden Auslandsaufenthalts in Deutschland gesetzlich krankenversichert<\/strong>, so dass nach der R\u00fcckkehr in das Inland keine Zugangsprobleme zur gesetzlichen Krankenversicherung bestehen.\u201d<\/em>\u00a0(Quelle:\u00a0BMG)<\/p>\n<p>Wer \u00fcber den Arbeitgeber ins Ausland gesendet wird, der sich braucht sich \u00fcber die Anwartschaft keine Gedanken machen. Die Mitgliedschaft in der heimischen Krankenkasse l\u00e4uft ununterbrochen weiter.<\/p>\n<p class=\"quote-left\">Befristet entsandte Angestellte ins Ausland bleiben Mitglied der heimischen Krankenkasse.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Siehe auch <a href=\"https:\/\/expatcircle.com\/cms\/de\/gesundheit\/krankenversicherung\">Krankenversicherung im Ausland.\u00a0<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist also dran am Mythos Anwartschaftsversicherung? Auf Nachfrage bei meiner damaligen Krankenversicherung wurde mir vor ein paar Jahren gesagt, dass ich bei kompletter K\u00fcndigung kein Recht auf Wiederaufnahme habe und mir deshalb eine Anwartschaft f\u00fcr ca. 50 Euro im Monat empfohlen wurde. Ich habe mich damals dennoch gek\u00fcndigt und das Restrisiko in Kauf genommen. 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