Die wichtigen Dinge stehen am Ende des Artikels. Deshalb, ggf. unten lesen.
Laut Bundesverwaltungsamt wandern derzeit ca. 150.000 Deutsche pro Jahr aus oder sind vorübergehend im Ausland tätig. Die Dunkelziffer wird auf weit mehr Personen geschätzt. Dennoch sind verlässliche Informationen Mangelware. Dieser Beitrag bringt Licht in die Regelungen zum Wohnsitz und beleuchtet Vor- und Nachteile.
Wer sich für längere Zeit im Ausland aufhält, der sollte über das Thema Meldepflicht wenigstens mal nachgedacht haben. Es gibt eine Vielzahl von Foren, in denen die Frage nach den Konsequenzen einer Abmeldung immer wieder gestellt wird. Auch kleinere Blogs beschäftigen sich mit dem Thema und geben vereinzelt gute Hinweise. Der große Ratgeber mit verlässlichen Informationen zum Thema fehlt jedoch.
Angeblich gibt es gute Hinweise beim Raphaelswerk für Auswanderer und Rückkehrer in Berlin. Im Auftrag des Bundes geben Wohlfahrtsverbände für Auswanderer und Auslandstätige in ganz Deutschland kompetente Beratung.
Gute Online-Infos zur Abmeldung aus Deutschland gibt es an folgenden Orten:
- Merkblatt zum Melderecht in Deutschland (PDF) – Auslandsvertretung in Kanada
- Bundesverwaltungsamt – Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige
- Merkblatt der deutschen Botschaft
RECHTLICHE BESTIMMUNGEN AUS DEM MELDEGESETZ
Die Meldegesetze werden auf Landesebene beschlossen, folgen jedoch alle dem Melderechtsrahmengesetz, das vom Bund vorgegeben wird (ab dem 01. Mai 2015 tritt das für alle Bundesländer einheitliche Bundesmeldegesetz in Kraft). Schauen wir uns als Beispiel doch mal das aktuelle Meldegesetz für Berlin an:
Ziemlich eindeutig also. Auch eine Zweitwohnung kann in Deutschland nicht gemeldet bleiben, solange der Erstwohnsitz nicht im Inland ist. Wer eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht oder sich nicht abmeldet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro geahndet werden kann (Berliner Meldegesetz §30).
Interessant ist auch die Ausnahme für Heimatbesuche: “Für Personen, die im Ausland wohnen und die sich aus touristischen oder sonstigen privaten Gründen im Inland aufhalten, ohne hier gemeldet zu sein, gilt eine Frist von zwei Monaten, wenn sie während dieses Zeitraumes bei ihren hier gemeldeten Eltern, Kindern oder Geschwistern und deren Ehegatten wohnen.” (Berliner Meldegesetz §20 (1)).
Was aber, wenn du nie aus der Wohnung ausziehst und den Mietvertrag einfach weiterlaufen lässt oder dich bei deinen Eltern anmeldest?
Zusatz vom 30.10.2015: Ab dem 01.11.2015 tritt das erweiterte Bundesmeldegesetz in Kraft, welches u.a. eine Bescheinigung des Vermieters für die Um- bzw. Anmeldung in einer neuen Wohnung erfordert. Aus diesem Grund ist ein weiterer melderechtlicher Wohnsitz in Deutschland trotz Auslandsaufenthalt nicht mehr ohne Weiteres möglich.
KANN ICH IN DEUTSCHLAND GEMELDET BLEIBEN UND IM AUSLAND WOHNEN?
Die knappe Antwort lautet, ja. Die Wohnung muss ausreichend groß sein und mindestens Schlafgelegenheit, Bad und Kochnische haben.
Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort auch postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen.
Nochmal: Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort auch postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen.
Auch wenn du bereits im Ausland bist und dich für eine verspätete Abmeldung entscheidest, kannst du diese bei den meisten Einwohnermeldeämtern bzw. Bürgerbüros online oder per Fax beantragen. Eine Google Suche sollte hier Abhilfe schaffen.
Mit der Abmeldung bei deinem zuständigen Meldeamt solltest du dir auf jeden Fall eine Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese ist gleich in vielerlei Hinsicht wichtig und kann dir später viel Ärger und Kosten sparen.
DIE ABMELDEBESCHEINIGUNG SCHAFFT ABHILFE
Du benötigst die Abmeldebescheinigung, wenn du einen neuen Reisepass bei der deutschen Auslandsvertretung an deinem Wohnsitz im Ausland beantragst. Ohne die Abmeldebescheinigung wird die Beantragung deutlich teurer und langwieriger, da die Auslandsvertretung zunächst von innerdeutschen Behörden bemächtigt werden muss.
Die Abmeldebescheinigung erleichtert es dir außerdem, aus Verträgen mit Strom-, Telefon- und Internetanbieter herauszukommen. Ich hatte durch die Vorlage der Bescheinigung und der Anmeldung meines neuen Wohnsitzes das Recht auf außerordentliche Kündigungen und habe mir damit lange Diskussionen mit den Providern erspart.
MELDEADRESSE IST NICHT GLEICH POSTANSCHRIFT
Die Meldeadresse nutzen Verwaltungsorgane wie das Finanzamt oder die Polizei, um dir behördliche und gerichtliche Briefe zuzustellen. Diese gelten als zugestellt, sobald sie bei der Meldeadresse eintreffen. Wenn du diese zu spät oder gar nicht erhältst, ist das dein Problem. Das kann bei Bußgeldern oder anderen Fristen teuer werden.
Die Postanschrift hingegen ist weniger offiziell und kann quasi von dir selbst bestimmt werden. Du kannst deiner Bank, Versicherung oder deinem Mobilfunkanbieter die Adresse deiner Eltern oder eines Freundes geben. Selbst wenn du nicht mehr in Deutschland gemeldet bist, können so Verträge mit verschiedenen Anbietern weitergeführt werden.
WICHTIGES:
Wer braucht den ganzen Blödsinn? Warum muss der Staat wissen, wo ich wohne? In den USA gibt es auch keine Meldebehörde. Wenn ihr Deutschland verlasst, sollte ihr euch abmelden. Punkt. Oft gibt es scheinbare Gründe, gemeldet zu bleiben, z.B. Krankenversicherung oder postalische Adresse. Beides sind falsche Gründe! Ihr wollte ja auswandern und den ganzen Mist, von GEZ bis zu unerhörten Steuern und Bevormundung durch den Staat endlich loswerden!
Betr. Krankenversicherung kann man sich die Informationen bei uns anschauen, und zwar HIER.
Post empfangen kann man mit einer Mailbox oder bei Freunden. Es gibt KEINEN Grund in Deutschland gemeldet zu sein, wenn ihr dort nicht wohnt, ganz im Gegenteil. Was oben im Text so ganz nebenbei erwähnt wurde, hier noch mal: “Der deutsche Staat geht dann davon aus, dass du dort auch postalisch erreichbar bist. Verspätet oder nicht zugestellte Schreiben von Behörden mit Zahlungsfristen oder Vorladungen können dann ein großes Problem darstellen.”
Jedes Einschreiben an euch gilt als zugestellt. Wenn euch einer einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt, ob gerechtfertigt oder nicht, ihr versäumt die Widerspruchsfrist. Z.b. hier, im mehr oder weniger lustigen Artikel von Telepolis.
Katzen würden Adorno lesen – Die Reemtsma Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur mahnt den Netzkünstler Sebastian Lütgert ab und verstrickt sich in einen seltsamen Urheberrechtsstreit. Das hat ihn immerhin 3000 Euro gekostet. Nicht, dass ich von Kleingeist Reemtsma etwas anderes erwartet hätte, darum geht es nicht.
Abmeldebescheinigung. Ganz wichtig. Die kann angeblich von Auslandsvertretungen verlangt werden, wenn Ihr neue Dokumente (Reisepass etc.) beantragt. Von mir wurde das allerdings noch nie verlangt, wichtiger sind da Aufenthaltsdokumente. Siehe auch Beantragung eines Reisepasses im Ausland.
Die Abmeldebescheinigung wird manchmal bei Ausreise verlangt, wenn ihr die Mehrwertsteuer für eure Einkäufe in der EU zurückerhalten wollt. Wie das geht, steht hier.
Also, meldet euch ab. Das Einzige, was man nicht tun sollte, ist, sich abmelden und trotzdem in Deutschland wohnen. Sonst geht das schnell so aus.