Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten.
Durch das neue Gesetz soll künftig Mehrstaatigkeit generell hingenommen werden, so dass das Erfordernis einer Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ab dem 26. Juni 2024 entfallen wird. Wer nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine fremde Staatsangehörigkeit annimmt, kann dann seine deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr verlieren.
Also, ehemals haben Sie unter Umständen ihre deutsche Staatsangehörigkeit bei Aufnahme einer weiteren nicht-EU Staatsangehörigkeit automatisch verloren, es sei denn, sie haben vorher eine besondere Genehmigung beantragt und erhalten, sie sog. Beibehaltungsgenehmigung. Das war immer sehr aufwendig und sehr nervig und hatte auch immer etwas von Gutsherrenart, wer sie bekommt und wer nicht. Fakt ist, in Zukunft wird es das voraussichtlich nicht mehr geben und Sie können eine weiter Staatsangehörigkeit ohne Probleme von Deutschland aufnehmen.
Beachten Sie: Noch gilt das derzeitige Recht.
Bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verlieren Sie – noch – die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Ihnen nicht vorher eine Beibehaltungsgenehmigung ausgehändigt wurde!
Uns so sah das Dokument bisher aus. Ja, ich habe eine.
Das ist der Antrag, ab Ende nächsten Monats vermutlich nur noch von historischem Wert. Gott sei dank?