Durch die geplante Gesetzesänderung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, wird voraussichtlich eine doppelte Staatsangehörigkeit in Zukunft, auch ohne die sog. Beibehaltungsgenehmigung möglich sein. Für die meisten Bürger ist die vermutlich von Vorteil, wenn nicht für den Normalbürger, dann mindestens für die Leser von Expatcircle.
Wir wollen jedoch auf einen Nachteil der neuen Gesetzesänderung hinweisen. Ehemals ging durch Aufnahme einer nicht-EU Staatsbürgerschaft (sowie einiger EWG Staaten) die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren, wenn man nicht eine Beibehaltungsgenehmigung erfolgreich beantragt und erhalten hatte.
Wo liegt der Nachteil? Der Nachteil liegt darin, dass genau die gewünscht sein kann. Man ist den deutschen Staat los! Und das ohne, dass man ihn darum bitten muss oder etwas beantragen muss oder sonst was. Man konnte einfach hingehen, sagen hier ist meine neue Staatsangehörigkeit aus Timbuktu, hier habt ihr eure Dokumente wieder, ich bin kein Bürger mehr! Jetzt wird vielleicht einigen Leuten Angst und Bange. Kein deutscher Pass mehr? Der Wert des deutschen Passes wird in Zukunft vermutlich nur noch eines tun. Sinken!
Gefahren:
Es gibt übrigens Staaten, wie z.B. den Iran, die ihre Bürger grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Einmal Iraner, immer Iraner. Unten der Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft. Jetzt sind sie Bittsteller geworden. Und siehe da, nach dem Wehrdienst wird schon gefragt.