Lindner will deutsche Fachkräfte im Ausland zur Kasse bitten

Viele Unternehmen sind auf diese Mitarbeiter angewiesen: Hunderttausende Fachkräfte, die für einige Jahre den heimischen Arbeitsplatz verlassen und ins Ausland gehen, um in den USA, China, Indien, der Türkei, Nigeria und sonst wo auf der Welt für ihre Firmen Fabriken oder Vertriebsnetze auf- und auszubauen.Viele Unternehmen sind auf diese Mitarbeiter angewiesen: Hunderttausende Fachkräfte, die für einige Jahre ihren Arbeitsplatz in Deutschland verlassen und ins Ausland gehen, um in den USA, China, Indien, der Türkei, Nigeria und an anderen Orten weltweit für ihre Firmen Fabriken oder Vertriebsnetze aufzubauen und auszubauen.

Expats begründen Deutschlands wirtschaftlichen Erfolg

Es sind Expats, Mitarbeiter im Ausland, die Deutschlands wirtschaftliche Erfolge vor Ort in aller Welt mit begründen. Dafür werden sie auch gut entlohnt und zahlen in den Tätigkeitsländern Steuern und andere Abgaben. Nun aber funkt die deutsche Finanzverwaltung dazwischen und will einen ordentlichen Brocken von den Expats kassieren – gegen die sonst üblichen Usancen im internationalen Recht.

Neue Kriterien der Finanzverwaltung

Verantwortlich ist ein so genanntes BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums, an das sich die Finanzämter in Deutschland halten müssen. In dem Erlass definiert das Ministerium den Ansässigkeitsstaat der Expats auf seine eigene, neue Art. Üblicherweise müssen Beschäftigte ihr Einkommen in dem Land versteuern, wo sie arbeiten und wo der Mittelpunkt ihres Lebensinteresses ist.Nun aber kreiert der Fiskus neue Kriterien: Wer bei seiner Entsendung vom Arbeitgeber eine Rückkehrzusage bekommt, nicht seine Wohnung in der Heimat aufgibt oder auch Mitglied im örtlichen Sportverein oder in einer Partei bleibt, der soll weiterhin hierzulande Steuern zahlen.

Probleme für Unternehmen und Mitarbeiter

Allerdings „ist dies der Standardfall für befristete Entsendungen”, sagt Jens Goldstein von der Beratungsgesellschaft Ernst & Young, die nach eigenen Angaben für mehr als 10.000 Expats anderer Unternehmen die Einkommensteuererklärungen erstellt. Faktisch könnten die entsendenden Unternehmen gar nicht das BMF-Schreiben befolgen, „da sie schon aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht die persönlichen Lebensumstände ihrer Expats kennen können”, sagt Goldstein.Trotzdem könnten ihnen Betriebsprüfer später falsche Lohnsteuerabrechnungen und damit Steuerhinterziehung vorwerfen. Zudem drohen den Mitarbeitern Doppelbesteuerungen, wenn die jeweiligen Tätigkeitsländer von ihren international üblichen Besteuerungsrechten Gebrauch machen. Der Erlass macht damit tausende Unternehmen zu potenziellen Steuerhinterziehern. Darüber hinaus drohen den Mitarbeitern, die ins Ausland entsendet werden, Nachzahlungen an den deutschen Fiskus.

Rückwirkende Geltung und fehlende Anhörung

Damit nicht genug: Der Erlass gilt ungewöhnlicherweise rückwirkend für alle noch offenen Fälle beim Finanzamt. „Unverhältnismäßig” nennt dies die Beratungsfirma EY. Vielfach gebe es gar keine Möglichkeit, die neuen Nachweispflichten „überhaupt oder mit vertretbarem Aufwand rückwirkend gerecht zu werden”.Verwunderlich ist überdies, dass der Erlass aus dem Hause von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ohne die sonst übliche Anhörung betroffener Verbände in Kraft trat. Die Spitzenverbände der Wirtschaft versuchen jetzt, das Bundesfinanzministerium zu einer Revision des Erlasses zu bewegen.

Forderung nach Überarbeitung

„Auslandsentsendungen von Mitarbeitenden sind für unsere international aufgestellte Industrie alltäglich”, sagt Benjamin Koller, Steuerexperte beim Bundesverband der Deutschen Industrie. Mit dem neuen BMF-Schreiben würden die steuerlichen Regelungen noch komplexer: detailliertere Einzelfallprüfungen, Steuerkonflikte mit dem Ausland, drohende Doppelbesteuerung. Der BDI fordert daher: „Das BMF-Schreiben muss dringend überarbeitet werden.”

 

Das wird alles nicht viel schlimmer werden. Siehe auch Grüne wollen Steuerpflicht für Deutsche im Ausland.

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