Negativbescheinigung der deutschen Staatsangehörigkeit

Was soll das sein? Es sei hier nur der Vollständigkeitshalber mal erwähnt, weil es in Zukunft vermutlich für deutsche Bürger weniger interessant sein wird.
Ehemals benötigte man eine Beibehaltungsgenehmigung, wenn man eine weitere, nicht-EU Staatsbürgerschaft aufnehmen wollte. Wenn man dies ohne Beibehaltungsgenehmigung tat, ging die deutsche Staatsbürgerschaft automatisch verloren. Teilweise wussten Bürger dies gar nicht. Nehmen wir an, Sie haben eine Aufenthaltsgenehmigung für Argentinien. Irgendwann lassen Sie sich, ohne Beibehaltungsgenehmigung, einbürgern. Bei der Einbürgerung wird die Aufenthaltsgenehmigung, eine kleine personalausweisähnliche Karte, eingezogen. Sie sind ja jetzt Bürger. Wenn Sie dann das nächste Mal in die deutsche Botschaft gehen, um Ihren deutschen Pass neu zu beantragen, will die Botschaft Ihre Aufenthaltsgenehmigung sehen. Sie haben aber keine mehr. Peng, Sie sind kein deutscher Staatsbürger mehr. Oder falls die deutsche Botschaft Zweifel hat, Sie könnten Staatsbürger geworden sein, kann sie ein Dokument verlangen, das bestätigt, dass sie eben kein Staatsbürger an ihrem Wohnort sind. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung. Die stellt auf Antrag jeder Staat aus, auch Deutschland. Unten ist der Antrag dafür.

Diese Probleme sind ab nächsten Monat aber hoffentlich gelöst.