Marla-Svenja Liebich (früher Sven Liebich) aus Halle ist seit den 1990er-Jahren als politischer Aktivist bekannt. Mit provokanten Aktionen und pointierten Meinungsäußerungen erregte sie bundesweit Aufmerksamkeit. Wegen solcher Äußerungen wurde sie zu einer Haftstrafe verurteilt, die sie jedoch nicht antrat – seither gilt sie als flüchtig. Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ließ sie ihren Geschlechtseintrag ändern und lebt seither offiziell als Frau. Ihr Fall sorgt weiterhin für Diskussionen über Meinungsfreiheit und den Umgang mit neuen gesetzlichen Regelungen.
Aktuell wird Liebich bundesweit gesucht. Dabei hätte Liebich eigentlich gute Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung oder Haft im offenen Vollzug gehabt. Schließlich wurde Liebich nicht wegen gefährlicher Gewalttaten verurteilt. Bernzen hält die Flucht daher für ein Eigentor. Er erinnert daran, dass so eine Freiheitsstrafe zehn Jahre lang vollstreckt werden könne. „So lange hält Frau Liebich nicht durch.“ Welt.
Maja schreibt dazu auf X:
Früher war für meinen Buchstaben „L“ die Staatsanwältin Anacker zuständig ⚖️. Sie bekam hunderte von Anzeigen der Linksextremisten gegen mich 📑 – alles wegen angeblicher Äußerungsdelikte. Sie stellte die Verfahren ein, weil nie etwas strafrechtlich Relevantes dabei war ❌.
Doch dann kamen Klageerzwingungsverfahren und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen sie ⚡. Ergebnis: eine Rochade bei der Staatsanwaltschaft Halle 🔄. Anacker weg – stattdessen dieser importierte „Emporkömmling aus dem Westen“, Benedikt Bernzen 🚪➡️👨💼.
Bei einer Verhandlung sagte er mir ins Gesicht: „Frau Liebich, ich bin jetzt für Sie zuständig. Ich habe den Buchstaben L – und ich werde genau schauen, dass ich alles zur Anklage bringen kann.“ 🎯
Damit war klar: Er wurde gezielt auf mich angesetzt 🎭. Ab jetzt sollte jede Kleinigkeit, jeder Bagatellfall, jede Lappalie gegen mich verfolgt werden 🕵️♂️. Genau so, wie es schon der Chef des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt, Hollmann, gefordert hatte: „Wir müssen bei Frau Liebich alles zur Anzeige bringen, sei es auch nur die geringste Ordnungswidrigkeit.“ 📢
Ein perfektes Beispiel dafür, wie man in Deutschland unliebsame Personen mit juristischen Mitteln systematisch zermürbt 🧱⚖️.
Das zeigt, welch Geistes Kind dieser Staatsanwalt Bernzen ist, der in schlimmer Tradition der Staatsanwaltschaften all der untergegangenen deutschen Staaten steht. Der Staat, der weder seine Grenzen, noch seine Bürger schützen kann, verurteilt einen Bürger wegen Meinungsverbrechen.
„Die Freiheit der Rede hat den Nachteil, dass immer wieder Dummes, Hässliches und Bösartiges gesagt wird. Wenn wir aber alles in allem nehmen, sind wir doch eher bereit, uns damit abzufinden, als sie abzuschaffen.“ Winston Churchill
Und genau dieser Staatsanwalt schwadroniert im Unrechtsstaat BRD von “vorzeitiger Haftentlassung oder Haft im offenen Vollzug”, wobei er genau weiß, dass dies in der BRD unliebsamen Bürgern nicht zugestanden wird. Weiter fabuliert er “Er erinnert daran, dass so eine Freiheitsstrafe zehn Jahre lang vollstreckt werden könne. So lange hält Frau Liebich nicht durch.“ Das wird sich zeigen. Erinnert an den fliegenden Elefanten:
Es war einmal ein Mann, der wegen eines Verbrechens vor den König gebracht wurde. Der König, bekannt für seine Strenge, verurteilte ihn zum Tode. In seiner Verzweiflung bat der Mann um eine letzte Chance: „Oh mächtiger König, verschont mein Leben, und ich verspreche Euch, Eurem Elefanten das Fliegen beizubringen!“
Der König, neugierig und amüsiert über die kühne Behauptung, willigte ein. „Du hast fünf Jahre Zeit“, sagte er. „Wenn der Elefant fliegt, bist du frei. Wenn nicht, wirst du hingerichtet.“ Der Mann verbeugte sich und wurde freigelassen, um sein unmögliches Versprechen einzulösen.
Seine Freunde, verwirrt über sein waghalsiges Versprechen, fragten ihn später: „Warum hast du das gesagt? Ein Elefant kann nicht fliegen!“ Der Mann lächelte schlau und antwortete: „In fünf Jahren kann viel passieren. Der König könnte sterben, der Elefant könnte sterben, ich könnte sterben, oder – wer weiß? – vielleicht lernt der Elefant ja doch zu fliegen.“
Was Staatsanwalt Benedikt Bernzen verkennt: Seine BRD könnte schon vor Ablauf dieser Frist implodiert sein. Außerdem ist es fraglich, ob EU Länder überhaupt wegen eines Meinungsdeliktes ausliefern würden. Bei mangelnden Sprachkenntnissen könnte er also möglicherweise sogar in Österreich einfach einer Arbeit nachgehen. Ein Interpol Haftbefehl dürfte auf sehr wackeligen Beinen stehen. Nach eigener Auskunft hält er sich in Russland aus. Falls das stimmt, dürfte eine Auslieferung ausgeschlossen sein.
Übrigen, das ist anscheinend der gleiche Staatsanwalt, der schon gegen Höcke vorging.
Staatsanwalt Benedikt Bernzen, ein Mann fürs Grobe.
Da dürfte es an der Zeit sein, gegen solche Gestalten mit dem Global Magnitsky Human Rights Accountability Act (2016) vorzugehen.
Der Global Magnitsky Act ist das zentrale US-Gesetz, das weltweite Sanktionen gegen Personen ermöglicht, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, einschließlich Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit. Es erlaubt:
Das Gesetz wurde 2022 dauerhaft verlängert und wird durch Executive Order 13818 (2017) umgesetzt. Im Jahr 2024 wurden 70 Personen sanktioniert, darunter viele für Meinungsunterdrückung. Der Fokus liegt auf globaler Anwendbarkeit, unabhängig vom Land der Betroffenen. NGOs wie Human Rights Watch und Human Rights First können Empfehlungen einreichen, was etwa ein Drittel der Sanktionen beeinflusst.
Im Mai 2025 kündigte Außenminister Marco Rubio eine neue Visa Restriction Policy an, die explizit ausländische Staatsdiener sanktioniert, die Amerikaner zensieren oder die US-Souveränität in der Meinungsäußerung verletzen. Diese Politik basiert auf Section 212(a)(3)(C) des Immigration and Nationality Act und zielt auf:
Begründung: “Free speech is among the most cherished rights we enjoy as Americans.” Die Politik gilt für ausländische Beamte, die “flagrant censorship actions” gegen US-Plattformen oder Bürger durchführen. Familienmitglieder können einbezogen werden. Sie ist eine Eskalation gegen Länder wie EU-Staaten (z. B. wegen Digital Services Act) oder Brasilien (Konflikte mit X um Desinformation).
Leuten wie Staatsanwalt Benedikt Bernzen, die weit außerhalb des Rechtsstaatsverständnisses der USA stehen, sollte die Einreise in die USA verboten werden.
Das Gleiche gilt auch für Gestalten wie Prof. Constanze Geiert
Ich kann keine Fehler erkennen. Die für die Strafverfolgung in diesem Fall zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt sind, so mein Eindruck, professionell und rechtsstaatlich vorgegangen.
und
Ich bin für ein Prüfrecht für Standesbeamte, wenn sie Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Person haben, die das Selbstbestimmungsgesetz nutzen will.
Prof. Constanze Geiert
Geiert hat nicht nur keine Ahnung, was Rechtsstaat ist. Ein Rechtsstaat schützt Grenzen und Bürger und geht nicht gegen Meinungsverbrecher vor. Das völlig kaputte Selbstbestimmungsgesetz, will Geiert anscheinend zu einem Gesinnungsgesetz umbauen. Manche Schweine sind halt immer gleicher als andere.